Teilnahmeberechtigte Anbietende - Details

Die Zulassung erfolgt – zusätzlich zu den vorstehenden Voraussetzungen der Ziff. 3.1. – 3.4. – abschließend nur für Kulturanbieter, die Kulturleistungen vergleichbar der Liste in Art. 53 Nr. 2 und 54 AGVO in den folgenden Bereichen erbringen:

  • Aufführungen der darstellenden Kunst;
    • Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik);
  • Konzerte/Livemusikveranstaltungen;
    • eine Livemusikveranstaltung ist eine Veranstaltung, in der Livemusik aller Genres (E- und U-Musik) öffentlich konzertmäßig aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Das bedeutet, für das Konzert wird speziell geworben und das Publikum kommt vorrangig zur Wahrnehmung der musikalischen Darbietung. Livemusikveranstaltung umfasst den gezielten Auftritt von Musikerinnen und Musikern und Bands ebenso wie von „künstlerischen DJs“;
  • Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen;
  • Ausstellungen und Museen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
    • Ausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst;
    • Natur- und kulturhistorische Ausstellungen;
    • Ausstellungen der Erinnerungskultur;
  • Führungen zur Vermittlung künstlerischer, historischer oder sonstiger kultureller Inhalte;
  • Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen;
  • Kurse (bspw. Musik, Malen, Tanzen) und Mitgliedschaften (bspw. Bibliotheksausweise, Museums-Jahreskarten) in den in dieser Ziff. 3.5. genannten Bereichen, sofern das Angebot bei Wahrnehmung durch den Nutzer lediglich eine Einmalzahlung des Nutzers zum Gegenstand hat und sich nicht automatisch verlängert;
  • Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den in dieser Ziff. 3.5. genannten Bereichen;
  • Verkauf der folgenden physischen Produkte:
    • Bücher, auch in Audio-Form;
    • Tonträger;
    • Noten;
    • Musikinstrumente;
    • Kunstwerke;
  • Parks und Gärten.

 

Die Zulassung ist grundsätzlich unabhängig vom Veranstaltungsort, sofern die Kulturleistungen lokal bereitgestellt werden. Typische Veranstaltungsorte der oben genannten Veranstaltungen sind Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen sowie Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen und Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur, Orte der kulturellen Bildung wie zum Beispiel Tanz- und Musikschulen sowie Orte des materiellen Kulturerbes einschließlich archäologischer Stätten, Denkmäler, historischer Stätten, Parks und Gebäude.


Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen für Anbietende beim KulturPass: kulturpass.de.



Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.