Nicht teilnahmeberechtigte Anbietende und Angebote

Als Kulturanbieter ausgenommen sind folgende Veranstalter:

  • von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen von Jahrmärkten, Volksfesten, Mittelalterfesten;
  • von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen von Stadt- oder Gemeindefesten;
  • des kulturellen Rahmenprogramms für Hochzeiten, Familienfeiern;
  • des kulturellen Rahmenprogramms von gastronomischen Angeboten, wenn letzteres im Vordergrund steht (z.B. in Biergärten, Diskotheken, Clubs);
    • das gastronomische Angebot steht grundsätzlich im Vordergrund, wenn mehr als 50 % des Umsatzes einer Veranstaltung durch die Gastronomie erzielt wird; oder
    • der gastronomische Aspekt die Veranstaltung bei objektiver Betrachtung aus dem Blickwinkel des Verbrauchers prägt, ohne dass sich die erzielten Umsätze auf einen gastronomischen und einen kulturellen Teil allokieren lassen
    • die BKM oder ein von ihr betrauter Dritter kann im Einzelfall auch bei einem höheren Gastronomieanteil als 50 % die Zulassung eröffnen, wenn der Grundsatz gewahrt ist, dass der kulturelle Charakter einer Veranstaltung oder einer Veranstaltungsserie im Vordergrund steht. Das ist der Fall, wenn es sich um Veranstaltungen gemäß der oben aufgeführten Positivliste handelt;
  • von kulturellen Darbietungen im Rahmen von konfessionellen und wissenschaftlichen und ausbildungsorientierten Veranstaltungen;
  • Betreiber von Parks, sofern es sich um Erlebnisparks, Sportparks, Themenparks, Vergnügungsparks oder Zoos handelt.

 

Unabhängig von ihrem Angebot sind aus kulturpolitischen Gründen von der Zulassung ausgenommen folgende Anbieter:

  • (Online-)Versandhändler;
  • Supermärkte;
  • Tankstellen.

 

Unabhängig von dem konkreten Angebot sind aus kulturpolitischen bzw. umsetzungspraktischen Gründen von der Zulassung ausgenommen folgende Produkte/Dienstleistungen:

  • Schulbücher;
  • Digitale Musiknoten;
  • Aufnahmetechnik;
  • Computerspiele;
  • DVDs und Blu-Rays;
  • Streaming, sofern nicht live Veranstaltungen gestreamt werden;
  • Abonnements und Mitgliedschaften mit andauernden Zahlungsverpflichtungen.
Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen für Anbietende beim KulturPass: kulturpass.de


Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.