Die Kultur vor Ort fördern
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein kulturpolitischer Schwerpunkt auf Kulturanbietende vor Ort gelegt. Diese waren von den zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen besonders betroffen und haben erhebliche Umsatzrückgänge erlitten. Sie leiden nach wie vor unter einem starken Publikumsschwund.
Der Fokus des KulturPasses liegt daher auf Präsenzformaten wie Veranstaltungen in Theatern, Konzert-/Opernhäusern und Kinos. Ferner teilnahmeberechtigt sind lokale Anbietende vor Ort, wie Buchhandlungen und der Musikfachhandel, Plattenläden und weitere kulturelle Veranstaltungsorte wie Museen, Gedenkstätten, Parks, botanische Gärten oder Kirchen.
Streaming-Angebote
Parallele Streaming-Angebote von Live-Kulturveranstaltungen – z.B. eine digitale Live-Übertragung einer Theateraufführung – sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Andere Streaming-Angebote sowie Gaming sind nicht im KulturPass als förderfähig vorgesehen.
Jugendschutz und Verfassungskonformität
Alle Kulturangebote müssen den Jugendschutz einhalten und verfassungskonform sein.
Die zum KulturPass zugelassenen Kulturkategorien orientieren sich dabei an den beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 53, 54 AGVO).