Es gibt drei verschiedene Angebotstypen im KulturPass, die wir Ihnen nun in der folgenden Reihenfolge vorstellen werden: Abhol-Code, Einlöse-Code und Anbieter-Code.
Abhol-Codes beziehen sich auf einen konkreten Gegenstand bzw. auf eine konkrete Dienstleistung, die der/die Jugendliche im KulturPass reserviert und anschließend vor Ort abholt. Einlöse- und Anbieter-Codes hingegen richten sich an einen Maximal-Preis, den der/die Jugendliche in der KulturPass-App reserviert, und erst vor Ort (bzw. digital) im Anschluss gegen einen förderfähigen Artikel bzw. gegen eine förderfähige Dienstleistung eintauschen kann.
Abhol-Code
Im KulturPass haben Sie die Möglichkeit konkreten Angebote wie bspw. Harry Potter – Band 5, eine Schalplatte von Kummer, Noten von Johan Sebastian Bach, ein Konzertticket von den Toten Hosen usw. einzufügen und für die Jugendlichen als Angebot in der KulturPass-App sichtbar zu machen. Diese konkreten Angebote werden über einen sogenannten Abhol-Code von den Jugendlichen im Geschäft vor Ort eingelöst.
Rahmenbedingungen Abhol-Code
Der Abhol-Code bezieht sich auf ein konkretes Angebot mit konkretem finalem Preis. Der Abhol-Code soll nach 10 Tagen verfallen.
Einlöse- und Anbieter-Code
Neben diesen konkreten Angeboten mit Abhol-Code gibt es zwei weitere Angebots-Möglichkeiten. Zum einen den sogenannten Einlöse-Code und zum anderen den Anbieter-Code. Im Gegensatz zum Abhol-Code sind der Einlöse- und Anbieter-Code an einen Geld-Betrag und nicht an einen konkreten Artikel gebunden.
Der Einlöse-Code lässt sich vor Ort bei einem Anbietenden eintauschen, bspw. bei einem Buchhändler gegen ein Buch oder bei einer Vorverkaufsstelle gegen ein Ticket für eine Veranstaltung.
Rahmenbedingungen Einlöse-Code
Der Einlöse-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird erst vor Ort ermittelt, der Restbetrag ist durch den/die Händler*in über den Shop zu erstatten. Der Einlöse-Code soll nach 10 Tagen verfallen.
Rahmenbedingungen Anbieter-Code
Der Anbieter-Code richtete sich hauptsächlich an den Verkauf von digitalen Tickets für Veranstaltungen, da sich der Anbieter-Code nur digital einlösen lässt. Für den Anbieter-Code muss der Anbietende einen Code generieren, der auf dessen Homepage eingelöst werden kann.
Der Anbieter-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert bei Einlösung ermittelt. Ein evtl. Restbetrag ist durch den/die Händler*in über den Shop zu erstatten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Rückerstattung. Um Monetarisierung und unerwünschten Missbrauch zu minimieren, soll der Anbieter-Code nach 48h verfallen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.