Wert-Codes: Einlösen von Wert-Codes gegen Gutscheine ausgeschlossen

Laut Anbieterbedingungen des KulturPasses dürfen die KulturPass Wert-Codes nicht gegen Gutscheine eingetauscht werden.

Bei der Angebotserstellung haben Sie die Möglichkeit, einen Wert-Code als Einlöse-Code zu erstellen. Dieser Einlöse-Code fungiert ähnlich wie ein Gutschein, jedoch muss der Wert-Code nach 10 Tagen verfallen* und darf nicht gegen einen Gutschein eingetauscht werden, der ggf. länger einlösbar ist.

Innerhalb der 10-Tagesfrist muss der/die Jugendliche den Wert-Code gegen ein konkretes Angebot, wie z.B. ein Musikinstrument, ein Buch oder ein Konzertticket eintauschen. Die entsprechende Passage finden Sie in den Anbieterbedingungen unter Punkt 4.5: https://www.kulturpass.de/agbs/anbieterbedingungen.

Es ist rechtlich unzulässig, den Wert-Code gegen einen Gutschein (egal ob online oder vor Ort) einzutauschen. Dies widerspricht den Anbieterbedingungen des KulturPasses.

Sollte der Wert-Code nicht eingelöst werden, müssen Sie eine Rückerstattung durchführen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Stornierung und (Teil-)Rückerstattung.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass der KulturPass Wert-Code nicht in einen Gutschein eingelöst werden kann. Sollten Sie KulturPass-Angebote mit der Option, Wert-Codes in Gutscheine einzutauschen, in Mirakl eingestellt haben, ändern Sie diese bitte umgehend ab. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, diese als unzulässiges Angebot zu deaktivieren und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.

*Digital einlösbare Wert-Codes, sogenannte “Anbieter-Codes”, müssen innerhalb von 48 Stunden eingelöst werden. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Wert-Code-Typen finden Sie hier: Übersicht der (Wert-)Codes: Abhol-Code, Einlöse-Code und Anbieter-Code.


Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.
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