Die Online-Funktion meines Personalausweises ist deaktiviert. Was muss ich tun?

Wenn Deine Online-Funktion noch nicht aktiviert ist, musst Du dies zunächst tun, um Dein KulturPass-Budget freischalten zu können.

Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass seit der gesetzlichen Neuregelung zur Ausweispflicht im Juli 2017 Personalausweise ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben werden. Sollte der Aktivierung aktiv widersprochen worden sein, kann die Funktion nachträglich aktiviert werden.


Für die Aktivierung gehst Du folgendermaßen vor:


Vor Ort in Deinem Bürgeramt kannst Du einen PIN beantragen und die Online-Funktion freischalten lassen. Die für Dich zuständige Behörde findest Du unter www.behoerdenfinder.de.

Nach der Beantragung des Personalausweises / Aktivierung der Online-Funktion erhältst Du einen PIN-Brief mit folgenden Informationen:

  1. Eine fünfstellige Transport-PIN (Personal Identification Number), auch Aktivierungs-PIN genannt
  2. Einen PUK (Personal Unblocking Key), eine Nummer zur Aufhebung einer PIN-Blockade
  3. Ein Sperrkennwort

Die enthaltenen Zugangsdaten benötigst Du für die Identifizierung in der KulturPass-App.

Die Bestellung eines PIN-Rücksetzbriefes online ist seit 29.12.2023 leider nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur Registrierung und Identifizierung findest Du hier:



Bei Fragen melde dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.