Die Online-Funktion meines Personalausweises ist deaktiviert. Was muss ich tun?

Wenn Deine Online-Funktion noch nicht aktiviert ist, musst Du dies zunächst tun, um Dein KulturPass-Budget freischalten zu können.

Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass seit der gesetzlichen Neuregelung zur Ausweispflicht im Juli 2017 Personalausweise ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben werden. Sollte der Aktivierung aktiv widersprochen worden sein oder warst Du unter 16 als Du den Ausweis erhalten hast, kann die Funktion nachträglich aktiviert werden.

Für die Aktivierung gehst Du folgendermaßen vor:

Vor Ort in Deinem Bürgeramt kannst Du eine PIN beantragen und die Online-Funktion freischalten lassen. Die für Dich zuständige Behörde findest Du unter servicesuche.bund.de, wenn Du Deine PLZ eingibst und nach dem Stichwort 'Online-Ausweis-Funktion' suchst.

Nach der Beantragung des Personalausweises / Aktivierung der Online-Funktion erhältst Du einen PIN-Brief mit folgenden Informationen:

  1. Eine fünfstellige Transport-PIN (Personal Identification Number), auch Aktivierungs-PIN genannt
  2. Einen PUK (Personal Unblocking Key), eine Nummer zur Aufhebung einer PIN-Blockade
  3. Ein Sperrkennwort
Die enthaltenen Zugangsdaten benötigst Du für die Identifizierung in der KulturPass-App.

Die Bestellung eines PIN-Rücksetzbriefes online ist seit 29.12.2023 leider nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur Registrierung und Identifizierung findest Du hier: Anmeldung, Registrierung & Identifizierung.


Bei Fragen melde Dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.