Nein. Das KulturPass-Budget stellt kein Einkommen dar und wird daher nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Zum 1. Januar 2024 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine Anrechnung des Guthabens auf Leistungen nach dem SGB XII ausschließt.
Mehr Informationen findest Du hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/guthaben-des-kulturpasses-bleibt-anrechnungsfrei.html.
Bei Fragen melde dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.