Können öffentliche Bibliotheken Angebote in den KulturPass einstellen?

Seit 1. Januar 2024 kann das KulturPass-Budget von KulturPass-Nutzer*innen für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek verwendet werden. Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert.
Zudem können Bibliotheken mit weiteren Angeboten im KulturPass auf sich als kulturelle Veranstaltungsorte aufmerksam machen, wie beispielsweise mit Lesungen, Workshops und Kleinkunstveranstaltungen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.
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