Sind die Fragen zum EU-Beihilferecht ein Ausschlusskriterium?

Im Registrierungsprozess werden Sie aufgefordert, ein bis drei Fragen zum EU-Beihilferecht zu beantworten (siehe Fragen weiter unten). Sollten Sie die Frage 1 mit "Nein" beantworten, wird Ihnen die Frage 2 angezeigt, dasselbe gilt für Frage 2. Sollten Sie Frage 1 bzw. 2 mit "Ja" beantworten, wird Ihnen daraufhin keine weitere Frage angezeigt. 

Der Fragenkatalog zu den beihilferechtlichen Anforderungen im Zulassungsprozess ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Diese Angaben sind keine Ausschlusskriterien.


Fragen zum EU-Beihilferecht

1. Handelt es sich bei Ihnen um eine Einrichtung, die überwiegend (> 50 Prozent) aus öffentlichen Mitteln finanziert wird? Ja oder Nein

2. Handelt es sich um ein Angebot, dass alle drei folgenden Kriterien erfüllt: Ja oder Nein
  • überwiegend in deutscher Sprache
  • die potentiellen Kunden/Gäste kommen überwiegend aus einem Umkreis von bis zu 200km
  • der Veranstaltungsort befindet sich mehr als 20km von der Grenze eines Nachbarlandes entfernt
3. Zu welcher der untenstehenden Kulturkategorien ist Ihre Dienstleistung zuzuordnen? (Bitte eine oder mehrere Kategorien auswählen (erforderlich)).
  • Eintrittskarten für Museen/Gedenkstätten oder Parks/botanische Gärten
  • Eintrittskaren für Konzerte/Opern/ Musikfestivals/Clubs/ Wortveranstaltungen und Bühne
  • Eintrittskarten Kino
  • Erwerb physischer Medien: Bücher
  • Erwerb physischer Medien: Tonträger
  • Erwerb physischer Medien: Noten oder Musikinstrumente


Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.