Bestellungen als abgeholt markieren

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen, nachdem der*die Jugendliche die Reservierung abgeholt hat. Dieser Schritt ist wichtig, damit Sie den Betrag für das ausgegebene Angebot zurückerstattet bekommen.

Die vorausgehenden Schritte

Artikel für die Jugendlichen als abholbereit angeben

Nachdem Sie die eingegangene Bestellung akzeptiert haben und als abholbereit markiert haben, können die KulturPass-Nutzer*innen ihre Bestellung vor Ort abholen.

Abholung: die reservierte Bestellung im System aufrufen

Sobald die 18-Jährigen die Reservierungen vor Ort abholen, suchen Sie die jeweilige Bestellung im digitalen Marktplatz, damit Sie angeben können, dass die Bestellung abgeholt wurde.
Um zu der Bestellung zu gelangen, geben Sie in Mirakl unter 'Bestellungen' und 'Bestell-ID' die Auftragsnummer (die innerhalb des QR-Codes vermerkt ist) ein oder nutzen Sie den KulturPass-QR-Code-Scanner, um zur Bestellung zur gelangen. 

Die Bestellung als „abgeholt“ markieren

In der Übersicht der jeweiligen Bestellung klicken Sie nun auf den Pfeil neben Menge 1/1 neben dem Titel der Bestellung (siehe Bild unten). Es öffnen sich nun die Produktinformationen. Bei „Abgeholt/Code wurde eingelöst" klicken Sie neben „Nein" auf den kleinen Stift und wählen dann „Ja" aus und bestätigen (siehe Bild unten). Die Bestellung ist hiermit abgeschlossen. Nach einer Weile ändert sich der Status in "Empfangen."

Dieser Schritt ist wichtig, damit die Transaktion abgeschlossen wird und Ihnen das Geld wahrgenommener KulturPass-Angebote überwiesen werden kann.



Besonderheit bei Anbieter-Codes (für den Ticketing-Bereich)
Bei den sogenannten Anbieter-Codes ist es wichtig, dass Sie den Moment abwarten, nachdem die 18-Jährigen den von Ihnen generierten Code auf Ihrer Webseite eingelöst haben. Nur, wenn der Jugendliche Ihren selbst generierten Code innerhalb der 48 Stunden auf Ihrer Webseite eingelöst hat, können Sie die Bestellung auf abgeholt setzen.

ACHTUNG! Sollten Sie die Bestellung schon vorher auf abgeholt setzen, wird dem Jugendlichen der von Ihnen generierte Code nicht mehr angezeigt. Da in diesem Fall die Transaktion durch den Jugendlichen nicht abgeschlossen werden kann, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Betrags.


Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.
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