Wenn Deine Online-Funktion noch nicht aktiviert ist, musst Du dies zunächst tun, um Dein KulturPass-Budget freischalten zu können.
Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass seit der gesetzlichen Neuregelung zur Ausweispflicht im Juli 2017 Personalausweise ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben werden. Sollte der Aktivierung aktiv widersprochen worden sein, kann die Funktion nachträglich aktiviert werden.
Für die Aktivierung gehst Du folgendermaßen vor:
Vor Ort in Deinem Bürgeramt kannst Du einen PIN beantragen und die Online-Funktion freischalten lassen. Die für Dich zuständige Behörde findest Du unter servicesuche.bund.de, wenn Du Deine PLZ eingibst
und nach dem Stichwort 'Online-Ausweis-Funktion' suchst.
Nach der Beantragung des Personalausweises / Aktivierung der Online-Funktion erhältst Du einen PIN-Brief mit folgenden Informationen:
- Eine fünfstellige Transport-PIN (Personal Identification Number), auch Aktivierungs-PIN genannt
- Einen PUK (Personal Unblocking Key), eine Nummer zur Aufhebung einer PIN-Blockade
- Ein Sperrkennwort
Die enthaltenen Zugangsdaten benötigst Du für die Identifizierung in der KulturPass-App.
Die Bestellung eines PIN-Rücksetzbriefes online ist seit 29.12.2023 leider nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zur Registrierung und Identifizierung findest Du hier: Anmeldung, Registrierung & Identifizierung.
Bei Fragen melde dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.