Können nur 18-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit den KulturPass erhalten?

Nein, der KulturPass steht allen in Deutschland lebenden Jugendlichen, die im Jahr 2005 und 2006 geboren sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zur Verfügung. Bei der Registrierung müssen die Nutzer*innen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen - ihre Staatsangehörigkeit spielt jedoch keine Rolle.

Die Online-Ausweis-Funktion, mit der die Identität während des Verifizierungsprozesses überprüft wird, steht deutschen Staatsangehörigen über den deutschen Personalausweis, EU- und EWR-Bürger*innen über die eID-Karte und Mitbürger*innen aus Drittstaaten über den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, allen berechtigten Jugendlichen (HelpCenter-Artikel) den Zugang zum KulturPass zu ermöglichen - auch denjenigen, die nicht die Möglichkeit haben, einen Ausweis mit Online-Funktion zu erhalten. Das betrifft z.B. Geflüchtete im Asylverfahren oder mit Duldung sowie Menschen mit Behinderung, die von der Ausweispflicht befreit sind.

Für diese Personengruppen bieten wir in Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen und Organisationen, sogenannten Vermittlungsstellen, eine alternative Möglichkeit der Verifizierung an. Wie das funktioniert, erklären wir hier: Alternative Verifizierung.



Bei Fragen melde dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.
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