Online-Funktion des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) freischalten

+++ Der Jahrgang 2006 kann sein Budget bis 31.12.2024 freischalten und das KulturPass-Budget noch im Jahr 2025 ausgeben. +++ Für den Jahrgang 2005 war die Freischaltung bis zum 31.12.2023 möglich. Dessen Budget kann bis 31.12.2024 genutzt werden. +++

Falls Du die Online-Ausweisfunktion für Deinen eAT noch nicht aktiviert hast, kannst Du sie jetzt aktivieren, um Dein Budget freizuschalten. Wir erklären Dir, wie es funktioniert.


So aktivierst Du die Online-Funktion Deines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)


Nach der Beantragung des eAT bei der Ausländerbehörde erhältst Du einen PIN-Brief mit Informationen über Deinen elektronischen Aufenthaltstitel und dessen Online-Ausweisfunktion. Bewahre den Brief gut und sicher auf.

Der Brief enthält folgende Informationen:

  1. eine fünfstellige Transport-PIN (Personal Identification Number), auch Aktivierungs-PIN genannt
  2. einen PUK (Personal Unblocking Key), eine Nummer zur Aufhebung einer PIN-Blockade
  3. ein Sperrkennwort
Weitere Informationen zum Brief findest Du hier: Informationen zu PIN, PUK, CAN und Sperrkennwort

Du findest Deinen PIN-Brief nicht mehr oder musst Deine Online-Funktion aktivieren?

Dann wende Dich bitte direkt an Deine Ausländerbehörde. Bei dem für Dich zuständigen Amt kannst Du die Online-Funktion kostenfrei aktivieren lassen und Deinen neuen PIN setzen. Die für Dich zuständige Behörde findest Du unter servicesuche.bund.de, wenn Du nach dem Stichwort 'Online-Ausweis-Funktion' suchst und Deine PLZ eingibst.

Das musst Du tun:

  1. Nachdem Du Deinen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten hast, kannst Du die fünfstellige Aktivierungs-PIN (auch Transport-PIN genannt) aus dem PIN-Brief durch eine persönliche sechsstellige PIN ersetzen.
  2. Deine persönliche sechsstellige PIN benötigst Du immer, wenn Du die Online-Ausweisfunktion nutzen willst.
  3. Dieses Ersetzen der PIN funktioniert entweder mit einem NFC-fähige Smartphone oder Tablet oder an Deinem PC mit Hilfe eines Kartenlesegeräts. Alternativ kannst Du dies vor Ort bei Deiner Ausländerbehörde erledigen. Anleitungen dazu findest Du auch im PIN-Brief.

Erst wenn dieser Schritt vollzogen ist, ist die Online-Ausweisfunktion für Dich nutzbar.



Bei Fragen melde Dich jederzeit gerne bei uns unter support@kulturpass.de.